Umsatzsteuerrückerstattung bei wasserversorgungstechnischen Leistungen
Umsatzsteuerrückerstattung bei wasserversorgungstechnischen Leistungen einschließlich der Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgungsanlage
Die Stadtwerke Plattling zahlen ihren Kunden auf freiwilliger Basis Geld zurück. Dies hat der Werkausschuss in seiner Sitzung am 20. Oktober 2009 beschlossen.
Grundlage für die Rückerstattung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 08.10.2008, wonach auf das Verlegen oder Ändern von Wasserhausanschlüssen und auf die Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgungsanlage nur mehr ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erhoben werden darf.
Wer nach dem 10. August 2000 Rechnungen oder Bescheide erhalten hat, bei denen der seit diesen Zeitpunkt von den Finanzbehörden geforderte Mehrwertsteuersatz von 16 bzw. 19 Prozent ausgewiesen ist, kann die Rückerstattung des Differenzbetrages bei den Stadtwerken Plattling beantragen.
Die Antragsformulare liegen im Rathaus und bei den Stadtwerken aus. Sie können auch unter www.stadtwerke-plattling.de/service/umsatzrueck aus dem Internet herunter geladen werden.
Ausgenommen von einer Erstattung sind Rechnungs- bzw. Bescheidsempfänger mit Vorsteuerabzugsberechtigung.
Ebenso werden Kleinbeträge unter 20,00 € nicht erstattet.
Die Rückerstattungsanträge müssen spätestens bis zum 30. Juni 2010 bei den Stadtwerken Plattling eingegangen sein.
Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass die jährlich abgerechneten Wassergebühren von dieser Regelung nicht betroffen sind, da diese seit jeher dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 Prozent unterliegen.
Plattling, den 22. Oktober 2009
Stefan Kopp
Werkleiter




