Hinweise für den Bauherren
Auf der folgenden Seite haben wir alle für Sie wichtigen Informationen über Ihren Strom-, Wasser- oder Kanalanschluss zusammengestellt. Um die Aufträge optimal bearbeiten zu können, bitten wir Sie diese ordnungsgemäß und vollständig auszufüllen.
Stromversorgung
- Baustromanschluss
Anmeldung spätestens 2 Wochen vor Baubeginn einreichen.
- Stromhausanschluss
Anmeldung spätestens 3 Wochen vor Montagetermin einreichen.
Bitte beachten Sie, dass Elektroinstallateure im Verzeichnis der EON eingetragen sein müssen. Bei Gebäuden ab 4 Kundenanlagen (Stromzähler) ist ein gesonderter Hausanschlussraum erforderlich. Bei der Tür zum Hausanschlussraum ist ein Spezialschloss mit zwei verschieden schließenden Profil-Zylindern anzubringen. Ein Zylinder wird von den Stadtwerken gestellt, den zweiten Zylinder hat der Bauherr selbst einzubauen.
Wasserversorgung
- Bauwasseranschluss
Anmeldung spätestens 2 Wochen vor Baubeginn einreichen.
- Wasserhausanschluss
Anmeldung spätestens 3 Wochen vor Montagetermin einreichen.
Bitte beachten Sie, dass Wasserinstallateure im Verzeichnis der Stadtwerke eingetragen sein müssen.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Wasserinstallation.
Abwasserbeseitigung
Nach § 15 Abs. 2 Ziff. 6 der Entwässerungsverordnung ist das Einleiten von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation verboten.
Herstellung der Grundstücksentwässerung
Für den Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Kanalisation ist eine Grundstücksentwässerungsanlage erforderlich, die nach den anerkannten Regeln der Abwassertechnik herzustellen, zu betreiben, zu unterhalten und zu ändern ist (§ 9 Abs. 1 EWS).
Der Bauwerber hat hierzu ein fachlich geeignetes Unternehmen zu beauftragen (§ 9 Abs. 6 EWS).
Der Bauwerber hat den Beginn der Bauarbeiten drei Tage vorher bei den Stadtwerken schriftlich anzuzeigen (§ 11 Abs. 1 EWS).
Ist die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt, dürfen die Leitungen erst verdeckt werden, wenn die Anlage von den Stadtwerken abgenommen ist (§ 11 Abs. 2 EWS).
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass diese satzungsrechtlichen Bestimmungen nicht beachtet werden. Es wird deshalb nachdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Hausanschlussleitungen, die ohne vorherige Zustimmung der Stadtwerke verdeckt werden, eine Freilegung oder die Durchführung einer Druckprüfung auf Ihre Kosten notwendig ist.
Wir dürfen Sie deshalb - auch im Hinblick auf haftungsrechtliche Konsequenzen - dringend bitten, dafür zu sorgen, dass der Beginn der Bauarbeiten rechtzeitig angezeigt und die hergestellte Grundstücksentwässerungsanlage vor Verdeckung der Leitungen von den Stadtwerken abgenommen wird.
- Regenwassernutzung
Anmeldung einreichen, bevor mit dem Bau der Regenwassernutzungsanlage begonnen wird. Fertigstellungs- und Inbetriebsetzungsanzeige einreichen, damit die Anlage abgenommen werden kann. Regenwasser darf für die Gartenbewässerung und zur Toilettenspülung verwendet werden.
Allgemeines
Die Übergabestellen (Messeinrichtungen) sowie die Mauerdurchbrüche zum Einbringen der Versorgungsleitungen sind gemeinsam mit den Stadtwerken vor Baubeginn festzulegen. Dazu benötigen wir von Ihnen je eine Kopie vom Lageplan und vom Grundrissplan des untersten Geschosses Ihres Bauvorhabens. Wir sind auch gerne bereit, den Verlauf unserer Versorgungsleitungen vor Ort zu kennzeichnen.
Ansprechpartner:
Peter Vielhuber
Zeichenbüro
Telefon 0 99 31 / 91 66 44
Telefax 0 99 31 / 91 77 46
Sollten Sie bei der Stromversorgung nicht dem Bereich der Stadtwerke Plattling angehören, setzen Sie sich bitte mit der EON in Vilshofen, Tel. Nr. 08544/9810 in Verbindung. Dort erhalten Sie nähere Informationen zur Stromversorgung. Wir wünschen Ihnen einen zügigen Baufortschritt und hoffen, Sie bald als neuen Kunden begrüßen zu dürfen.
Ihre Stadtwerke Plattling
benötigte Unterlagen:
Anmeldungen/Inbetriebsetzung Strom- u. Baustromanschluss (3-fach)
Anmeldungen Wasser- u. Bauwasseranschluss (je 1-fach)
Hinweise zur Wasserinstallation (1-fach)
Anmeldung Regenwassernutzungsanlage (1-fach)
Anzeige Fertigstellung/Inbetriebsetzung Regenwassernutzungsanlage (1-fach)
Hinweise zur Grundwassereinleitung (1-fach)
Hinweise zur Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage (1-fach)
Anzeige Herstellung und Überprüfung Grundstücksentwässerungsanlage (2-fach)




