Aktuelles
Donnerstag, 22.11.2018
Einführung gesplitteter Abwassergebühren ab 01.01.2019
Ab den 01.01.2019 wird die bisherige Volleinleitungsgebühr gesondert in einer Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitungsgebühr erhoben.
Die neue Entwässerungssatzung finden Sie in der Rubrik Abwasser.
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