Hinweise zur Wasserinstallation

Ab 01. April 1998 sind in der Handwerksordnung die Gewerbe Gas- und Wasserinstallateure sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbauer zu einem Gewerbe mit der Bezeichnung Installateur und Heizungsbauer zusammengefasst.

Somit können Meister des Heizungsbauerhandwerks mit dem neuen Handwerk Installateur und Heizungsbauer in die Handwerksrolle eingetragen werden.

Dabei entsteht allerdings folgendes Problem:

Die Stadtwerke Plattling haben sich verpflichtet, die Richtlinien des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. bei Abschluss von Installateurverträgen zu beachten und einzuhalten. Nach diesen Richtlinien haben Personen, die keine Meisterprüfung im Wasserinstallateur-Handwerk nachweisen können, die erforderliche Sachkunde auf andere Art nachzuweisen.

Daraus folgt, dass beispielsweise Meister des Zentralheizungsbauer-Handwerks auch nach dem 01.04.1998 ihre Qualifikation für Wasserinstallationen durch Teilnahme an einem einschlägigen Wasserlehrgang bei der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz nachzuweisen haben. Die Eintragung in die Handwerksrolle aufgrund der Ablegung einer Meisterprüfung im Zentralheizungs-und Lüftungsbauerhandwerk nach dem alten Berufsbild reicht als Nachweis der fachlichen Befähigung nicht aus.

Wir bitten Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse, mit der Wasserinstallation nur Handwerksbetriebe zu beauftragen, die im Installateurverzeichnis der Stadtwerke Plattling eingetragen sind oder aufgrund der geforderten Voraussetzungen eingetragen werden können.

Ihre Stadtwerke Plattling